Erfahren Sie, ob eine monatliche Lohnabrechnung Pflicht ist und wie sie das Vertrauen der Mitarbeiter stärkt. Ein Muss für jedes Unternehmen.
Perspektivenwechsel: Wie würde Ihr Angestellter denken?
Kehren wir den Spiess mal um. Wären Sie nicht Arbeitgeber, sondern Ihr Angestellter, möchten Sie monatlich eine Lohnabrechnung erhalten? Wir schaffen Klarheit und geben Ihnen eine Übersicht, was zu beachten ist.
Der Moment der Lohnzahlung: Erwartungen und Realität
Endlich ist der Lohn auf meinem Bankkonto gutgeschrieben.
Dachte, der Betrag müsste höher sein. Brutto hab ich 5'000 Schweizer Franken abgemacht und jetzt hab ich gerade mal 4'400 ausbezahlt bekommen. Wusste schon, dass Abzüge vom Gehalt gemacht werden, aber gleich so viel. Als ich dann die Lohnabrechnung bekommen habe, konnte ich die Differenz nachvollziehen. Hab dann die Abzüge gegooglet. Ganz verstanden habe ich es nicht, aber im Grossen und Ganzen macht es Sinn. Die nächsten Monate habe ich dann immer die 4'300 bekommen. Die monatliche Lohnabrechnung habe ich per Post erhalten. Die Couverts liegen auf dem Stapel zwischen der Steuererklärung und den Briefen der Krankenkasse. Erst als es Ende Jahr eine Gratifikation gab hab ich mir die Lohnabrechnung wieder genauer angeschaut. Musste ja prüfen, ob Sie mir doch nicht noch einen Tausender mehr gegeben haben. Dann im Januar hatte ich nicht mehr 4'300 auf dem Bankkonto um das Loch zu stopfen, sondern ein paar Zerquetsche weniger. Dann habe ich mir die Abrechnung auch wieder angesehen, um die Differenz zu erklären.
Interesse an der Lohnabrechnung: Wann wird sie wichtig?
So oder ähnlich wie oben beschrieben ist es mir als Arbeitnehmer auch ergangen.
Wenn ich Angestellt bin, möchte ich sicher für den ersten Lohn eine Lohnabrechnung. Anschliessend interessiert mich die Lohnabrechnung nur noch, wenn Netto nicht mehr derselbe Betrag auf meinem Bankkonto gutgeschrieben wird. Für die Kontrolle des Lohnausweises alle Lohnabrechnungen zusammenzählen kann man machen. Hab ich aber nicht.
Selbstständigkeit und die Arbeitgeberpflichten
Als ich in die Selbständigkeit gestartet bin, war ich alleine. «Nix Angestellte». Nur me and myself. Monatliche Lohnabrechnungen waren kein Thema. Das hat sich mit den ersten Angestellten geändert. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben war ich nun als Arbeitgeber verpflichtet, monatlich eine schriftliche Abrechnung zu übergeben.
Empfehlung: Monatliche Lohnabrechnungen für mehr Sicherheit
Ich habe mich gegen eine mögliche „Praktiker-Regelung“ entschieden, wonach ich eine Lohnabrechnung jeweils nur erstelle, wenn bei der Berechnung der Lohnauszahlung eine Veränderung eintritt. Da ich eh mindestens eine Abrechnung Anfang und Ende Jahr erstelle und zusätzlich Spesen ausbezahle, die je nach Monat variieren bringt es mehr Unsicherheit als administrative Entlastung.
Fakt ist, unseren Arbeitnehmern stellen wir monatlich eine Lohnabrechnung zu. Dies empfehlen wir auch unseren Kunden.
Nun seien Sie ehrlich. Ja. Sie möchten als Arbeitnehmer monatlich eine Lohnabrechnung. Diese ist eine Visitenkarte jedes Unternehmens. Niemand arbeitet gerne bei einer Firma bei welcher im Bereich Lohn Unsicherheiten vorliegen oder Sie als Angestellter das Gefühl haben, die Lohnabrechnung kontrollieren zu müssen. Deshalb erstellen Sie monatlich eine Lohnabrechnung, damit diese auf dem Stapel zwischen der Steuererklärung und den Briefen der Krankenkasse fachgerecht archiviert werden kann.